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GERÄTE & AUSSTATTUNG

  • ASP I
    Die artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (ASP I) stellt eine Vorprüfung des Artenspektrums und der Wirkfaktoren in einem Plangebiet zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände dar.
  • ASP II
    In Form der ASP II erfolgt eine vertiefende Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, wenn bestimmte Fragestellungen über den Umfang einer ASP I hinausgehen. Das Artspektrum wird erfasst sowie artspezifische Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt.
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)
    In Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) geplante Projekte müssen einer sogenannten FFH-VP unterzogen werden. Dabei wird die Vereinbarkeit des geplanten Projektes mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebietes überprüft.
  • Umweltbericht/Umweltprüfung
    Im Falle von Projekten, die dem Baurecht unterstehen (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) bedarf der entsprechende Bauleitplan einer Umweltprüfung. Hierzu wird ein Umweltbericht erstellt, der die schutzgutbezogenen Umweltauswirkungen des Projektes beleuchtet und Möglichkeiten zu deren Minimierung aufzeigt. Anhand des Umweltberichtes kann der Bauleitplan eines Projektes somit evaluiert werden.
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
    Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient der Abschätzung von Auswirkungen eines geplanten Bauvorhabens sowie deren Minimierung und ggf. Kompensation. Auf dieser Evaluation basieren die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen. Etwaige Maßnahmen werden im LPB dargelegt und konkretisiert.
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Ecotone

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